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Die Bavarian Spring Convention

Die Bavarian Spring Convention (#BSC) ist eine neue Veranstaltung welche erstmals zum Frühlingsbeginn (21. bis 23.03.2025) in Wildflecken stattfinden wird.

Aus dem ehemaligen "WinterWrapUp"-Treffen der Brony-Community wurde die Bavarian Spring Convention geboren. Als Location dient wie damals das "Feriendorf Wildflecken" mit seinen Blockhütten und Häusern.

Die Convention findet über 2 Tage (oder 3 Tage bei Frühanreise) statt.
Early Arrival: Donnerstag 15:00
Beginn der Veranstaltung: Freitag, 15:00
Ende: Sonntag, 11:00 Uhr
Teilnehmerlimit: 222

Diese Veranstaltung lebt von der aktiven Gestaltung seiner Teilnehmer - wir kümmern uns um Frühstück, Abendessen sowie alkoholfreie Getränke (im Preis inbegriffen).

Die Reg ist geöffnet!
>>> https://bsc.bayern-furs.de/ <<<


Verpflegung und Programm

Die Veranstaltung lebt von der aktiven Gestaltung seiner Teilnehmer!
Im Preis inbegriffen sind Frühstück, Abendessen sowie alkoholfreie Getränke.

Für das Abendessen besteht bei Anmeldung eine Auswahl ob man mit Fleisch, vegetarisch oder vegan konsumiert.

Das Frühstück findet in Form eines reichhaltigen Buffets statt.

Für unsere Fursuiter stellen wir selbstverständlich eine voll ausgestattete Lounge zur Verfügung.

Als Programmpunkte sind unter anderem Furdances und Karaoke vorgesehen. Dazu könnt ihr auf Anfrage Räume für Eure eigenen kreativen Ideen buchen!

In erreichbarer Nähe befinden sich unter anderem eine GoKart-Bahn sowie eine Klosterbrauerei.



Die Location

Du willst die Location genauer kennen lernen?

Kein Problem! Ausführliche Infos zu diesem beliebten Ausflugsziel findest Du auf der Webseite des CVJM: http://www.wildflecken-cvjm.de/

Und hier ist die Anlage zu finden:



Allgemeine Hinweise

Bettwäsche

Sämtliche Betten müssen mit Bettlacken und Bettwäsche benutzt werden. Diese sind mitzubringen (es gehen auch Schlafsäcke). In AUSNAHMEFÄLLEN kann Bettzeug für 8,00 Euro je Bett gestellt werden. Steppdecken und Kissen sind vorhanden (Ausnahme Blockhütten, hier bitte auch Decke und Kissen selber mitbringen).

Nachtruhe

Bitte haltet euch an die Gesetzliche Nachtruhe!
Auf dem Außengelände ist ab 22 Uhr Nachtruhe. In den Häusern gilt ab 23:00 Uhr Zimmerlautstärke (wir haben auch Autofahrer dabei, die ihren Schlaf brauchen!!!)
Stark alkoholisierte Personen (vor allem, falls sie Ärger machen) können von uns aber auch vom Personal des Geländes verwiesen werden!
Legt bitte allgemein ein friedliches und höfliches Verhalten an den Tag.



Daten und Preise

  • Early Arrival: Donnerstag, 20.03.2025, 15:00 Uhr
  • Beginn der Veranstaltung: Freitag, 21.03.2025, 15:00 Uhr
  • Ende der Veranstaltung: Sonntag, 23.03.2025, 11:00 Uhr

  • Stage-Ticket: 5€ (wird automatisch mit gebucht)
  • Con-Fee: 95€ Con-Ticket Freitag bis Sonntag samt Unterkunft und Frühstück/Abendessen
  • Early Arrival: +10€ bei Anreise am Donnerstag


Die Häuser

Auf dem Gelände sind verschiedene Häusertypen verfügbar.
Diese möchten wir Euch hier vorstellen:

  • Blockhütten

    In den Standard-Blockhäusern können pro Haus bis zu acht Personen untergebracht werden.

    Ausgestattet sind die rustikalen Blockhäuser mit Etagenbetten, Schrankregalen für das Gepäck, einer kleinen Kochstelle und einer gemütlichen Sitzecke. Die Heizung lässt das Blockhaus auch im Winter zu einer warmen und gemütlichen Unterkunft werden.

    Achtung: Bei Belegung der Blockhütte muss die gesamte Bettwäsche (inkl. Decke und Kopfkissen) selbst mitgebracht werden!

  • Lottehaus

    Schlafzimmer für sechs, 2x drei und einen Schlafboden für zwei Personen, dazu zwei Sanitärräume, die in ihrer Ausstattung nichts an Wünschen übrig lassen, eine voll eingerichtete Küche und nicht zuletzt ein behaglicher Gemeinschaftswohnraum mit offenem Kamin lassen die Abende am Feuer zu unvergesslich gemütlicher Gemeinsamkeit werden. Über eine Rampe ist das Haus auch gut mit einem Rollstuhl erreichbar

  • Menzelhaus

    Das Menzelhaus verfügt über einen gemütlichen Wohnraum mit zwei Stapelbetten. Eine Essecke im Wohnzimmer und eine Küche ergänzen die Ausstattung. Der Schlafraum verfügt über ein 140 cm – Bett.

  • Verwalterhaus

    Das Verwalterhaus ist komfortabel eingerichtet. Ein Wohnzimmer mit Sofabereich und Essecke, zwei separate Schlafzimmer mit zusammen fünf Betten sowie eine Küche mit Spülmaschine und ein Bad. Als zusätzliches Angebot kann hier ein Fernsehgerät mit Sat-Empfang genutzt werden.

  • Galleriehäuser

    Unsere drei Galeriehäuser bieten einen kombinierten Wohn/Schlafraum mit vier Schlafplätzen in zwei Ebenen. Sie sind in ihrer anheimelnden Ausstattung besonders für Familien mit Kindern geeignet. Eine kleine Küche, ein Waschraum mit WC und Dusche, sowie eine gemütliche Sitzecke bieten ein anheimelndes Ambiente.

  • Gästehäuser

    Das Gästehaus mit seinem Gemeinschaftsraum kann Gruppen bis zu 32 Personen in 8 Zimmern zu je 4 Betten aufnehmen. Jedes Zimmer hat fließend kalt und warm Wasser.

    Das Gästehaus bietet seinen Gästen außerdem zwei getrennte Sanitärbereiche mit Duschen und Toiletten. Die neue Küche ist komplett mit Geschirr für 40 Personen, Kochutensilien und Gastrospülmaschine ausgestattet. Auch eine Terrasse kann von unseren Gästen genutzt werden.

  • Krusehaus

    Das Krusehaus hat einen Wohn-Schlafbereich mit 2 Etagenbetten und bietet Platz für 4 Personen. Außerdem befinden sich dort ein Badezimmer und eine Kochnische.

  • Baethgehaus

    Das Baethgehaus ist eine kleine Hütte mit 2 Schlafmöglichkeiten, einer kleinen Küche und einem Sanitärbereich.

  • Pastorenhaus

    Das Pastorenhaus für vier Personen hat zwei Schlafräume, ein Wohnzimmer, ein Badezimmer und eine Küche.

  • Wirtschaftsgebäude - Einzelzimmer & Appartment

    Im Dach des Wirtschaftsgebäudes sind die Zimmer im 1. Stock untergebracht.



Lageplan

Hier eine schematische Übersicht des Geländes.

Klicke das Bild für eine größere Ansicht (neues Fenster).


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Gesamtheit der “Bavarian Spring Convention 2025” sowie alle Teilveranstaltungen und Bereiche. Sie gelten insbesondere für Verträge zwischen den Veranstaltern und den Besuchern.
1.2 Besucher im Sinne von Punkt 1.1 sind sowohl natürliche Personen als auch Vetragsnehmer.

2. Vetragsinhalt
2.1 Das hier regulierte Objekt des Vertrages ist lediglich der Verkauf eines Tickets für die Veranstaltung vom Veranstalter an den Besucher. Für die Veranstaltung selbst gelten zusätzlich gesonderte Bedingungen bzw. eine Hausordnung, die vor Ort ausgeschrieben sind.

 3. Vetragsschluss
3.1 Die im Online-Shop des Verkäufers angebotenen Positionen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zum Platzieren eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann das Angebot über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. In diesem Fall ist der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken auf die Schaltfläche „Absenden“ im letzten Schritt des Bestellprozesses ein Vertragsnehmer und dies stellt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot für die gebuchten Inhalte dar.
3.3 Der Verkäufer der Bestellung wird das Angebot des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail zu akzeptieren.
3.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail statt. Der Kunde muss sicherstellen, dass die E-Mail-Adresse, die von ihm für die Abwicklung der Bestellung angegeben wurde korrekt eingegeben wurde, so dass die E-Mails vom Verkäufer an diese Adresse empfangen werden können. Insbesondere muss der Kunde bei der Verwendung von SPAM-Filtern dafür Sorge tragen, dass alle E-Mails durch den Verkäufer oder durch Dritte, die für die Verarbeitung der Aufträge engagiert wurden, empfangen werden können.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vom Verkäufer genannten Preise sind Endpreise, das heißt alle Preisbestandteile enthalten sind; dies gilt auch für die in Deutschland gesetzliche Mehrwertsteuer. Es sind keine Versandkosten enthalten.
4.2 Die Zahlungen erfolgen gegen Vorkasse per Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers.
4.3 Die Zahlung ist sofort binnen 14 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages und dem Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig.
4.4 Findet die Zahlung nicht binnen 14 Tagen statt wird das Ticket storniert.

5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Nach dem Eingang der Bestellung, wird der Verkäufer eine Bestätigung an den Kunden per E-Mail senden. Der Kunde muss einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) am Tag der Veranstaltung vorweisen können. Der Kunde erhält dann das Ticket sowie allfällige von ihm bezahlte Inhalte.

6. Widerrufsrecht und Rückgaberecht
6.1 Gemäß Paragraph 312b (3) Nr. 6 BGB, gelten Fernabsatzverträge-Regelungen nicht für Verträge, die die Lieferung von Tickets für Veranstaltungen regeln. So wird ein Rücktrittsrecht und ein Recht auf Rückkehr ausgeschlossen. 

7. Vertragsrücktrittsrecht
7.1 Die jeweiligen Veranstalter ist für die vertragliche Leistung der Veranstaltung verantwortlich. Der Kunde kann den jeweiligen Veranstalter bei Zahlungsverzug im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung, wie Verschiebung oder Absage zu kontaktieren.
7.2 Unabhängig davon gewährt der Verkäufer dem Kunden, vom Vertrag bis spätestens drei Tage vor dem Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Widerruf muss schriftlich (zB Brief, Fax, E-Mail) und an den Verkäufer gerichtet. Eine Erklärung über die Ursache ist nicht notwendig. Der Abgabetermin der Kündigung ist relevant und entscheidend.

8. Haftung für Mängel
8.1 Die gesetzliche Haftung für Mängel ist wirksam.

9. Anwendbares Recht
9.1 Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist das anwendbare Recht das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Im Falle der Nutzer, ist diese Rechtswahl insofern gültig, der gewährte Schutz nicht als Folge der Bindung Bestimmungen der Gesetze des Landes, in dem der Benutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zurückgezogen.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde nicht in Deutschland oder in der Europäischen Union oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageverfahren nicht bekannt ist eine allgemeine Gerichtsstand. Die Fähigkeit, sich in einen anderen Gerichtsstand ansprechen, bleibt hiervon unberührt.
9.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

10. Stornobedingungen
10.1 Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Je nach Zeitpunkt ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
vor dem 62. Tag vor Reiseantritt 0%
62. Tag bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 30. bis 14. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 13. bis 4. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100%
des Gesamtpreises.

11. Kaution
11.1 In Abstimmung mit der Hausordnung des Feriendorfes wird bei jedem Haus eine Person ausgewählt, die im Vorfeld eine Kaution bei Anreise hinterlegt, diese Person nimmt die Hütte entgegen und ist auch bei der Endabnahme zuständig. Sollte etwas am Haus nicht passen werden die 50 Euro Kaution einbehalten um den Schaden zu begleichen. Sollte der Schadwert die 50 Euro übersteigen werden wir die Rechnung an die Person nachsenden.

12. Erweiterte Berechtigung des Veranstalters
12.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor gegebenenfalls Gegenstände bis zum Veranstaltungsende zu konfiszieren und zu verwahren.
12.2 Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung oder die AGB verstoßen, anderen Veranstaltungsbesuchern lästig fallen oder die Veranstaltung stören von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung eines geleisteten Eintrittsentgelts besteht nicht.
12.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor individuell bei Stromproblemen am Gelände die Nutzung von elektrischen Geräten einzuschränken bis die Stromprobleme beseitigt werden können.

13. Erweiterte Informationen an Vertragspartner
13.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden Stromerzeuger jeglicher Art vom Gelände fernzuhalten. Zuwiderhandeln wird mit sofortigem Ausschluss der Veranstaltung sowie einer Wegweisung und Hausverbot geahndet.
13.2 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden keine Geräte mit einer Leistung von mehr als 1000 Watt ohne Absprache mit dem Veranstalter dem Stromkreis zuzuführen.

14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.