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§ 1 Grundsätzliches

  1. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Location.
  2. Ergänzend zur Hausordnung gilt die Veranstaltungsordnung des Bayern-Furs e. V.
    Sollten sich Bereiche überschneiden, so hat die aktuell gültige Hausordnung stets Vorrang.
  3. Die Haus- und Veranstaltungsordnung wird mit der Anmeldung zu einem unserer Events akzeptiert.
  4. Anwendbar ist die jeweils aktuelle Version unter dem Vorbehalt von Änderungen. Diese ist auf der Webseite des Vereins und als Aushang auf dem Event einzusehen.
  5. Weisungsbefugnis hat das Personals der Location sowie der Staffs und die Security des Vereins.
  6. Wer gehen die Veranstaltungs- oder Hausordnung verstößt muss mit einem Ausschluss von der aktuellen und nachfolgender Veranstaltungen rechnen. Dies gilt auch für die Nichtbefolgung sachlich begründeter Weisungen der unter unter Punkt 5 genannten Personen.
  7. Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist es notwendig jede Person mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zu identifizieren. Dies kann der Personalausweis, ein Reisepass oder auch der Führerschein sein.
  8. Minderjährigen ist die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt. Ausgenommen hierfür sind die Teile der Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ein Beispiel hierfür sind unsere Suitwalks oder Treffen in öffentlichen Tavernen, Clubs oder Bars, soweit diese selbst keine Zugangsbeschränkungen führen. Eine weitere Ausnahme stellen Kinder und Jugendliche dar, die die Veranstaltung mit ihren Eltern besuchen. Dies ist im Vorwege anzumelden.
  9. Jede Art von sexualisierter Kostümierung oder Fetischkleidung ist untersagt. Halsbänder und Geschirre sind hiervon nicht betroffen, solange sie in einem Kontext zum Charakter oder Kostüm stehen. Spandex-Anzüge müssen explizit so getragen werden, dass durch sie keine Belästigung entsteht (insbesondere eine Abzeichnung der Geschlechtsteile im Intimbereich). Die Security wird hier bei Bedarf im Einzelfall prüfen und eine Ermessensentscheidung fällen.
  10. In Notfällen ist sofort die Security oder der Staff zu informieren. Solltet ihr euch unsicher sein, meldet euch lieber bei uns!
  11. Das Mitführen von Haustieren ist generell verboten. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

§ 1.a Foto- und Videoaufnahmen

  1. Auf all unseren Veranstaltungen werden Video- und Fotoaufnahmen angefertigt.
  2. Auf ausgewählten Veranstaltungen erfolgt eine Live-Übertragung über unsere YouTube und Twitch-Kanäle.
  3. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Aufnahmen werden im Rahmen des Vereins und dessen Onlinepräsenzen, Social Media sowie Printmedien verwendet.
  4. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Bayern-Furs e. V. stimmt der Gast dieser Nutzung zu. Diese Zustimmung gilt dauerhaft und kann nicht widerrufen werden.

§ 2 Anmeldung, Abmeldung und Übertrag

  1. Die Anmeldung zu einem Event erfolgt entweder online über die Webseite des Vereins oder vor Ort in Form von Abendkasse.
    Sollte ein Event online ausverkauft sein, so findet keine Abendkasse statt. Ankündigungen hierzu werden über unsere üblichen Social-Media-Kanäle bekannt gegeben.
  2. Es wird ein nicht übertragbarer Platz auf der Gästeliste erworben. Eine physische Eintrittskarte oder Ähnliches wird nicht ausgegeben.
  3. Rückzahlungen sind generell ausgeschlossen.
  4. Der Transfer eines Tickets ist möglich. Dieser muss im Vorwege über das Ticketsystem angemeldet werden. Die Gebühr beträgt 5€.
  5. Sollte der Gast nicht zur Veranstaltung erscheinen, so kann ein Bevollmächtigter (schriftliche, unterschriebene Vollmacht unter Angabe aller Personalien des Vollmachtgebers und Vollmachtnehmers erforderlich) mit der Abholung der Sponsorgeschenke des Gastes beauftragt werden.
  6. Eine nachträgliche Inanspruchnahme von Leistungen oder Zusatzleistungen, insbesondere von Zutrittsrechten, Sponsorpakete, Essensmarken und Wertmarken, ist nicht möglich. Eine Einlösung ist nur während der betreffenden Veranstaltung möglich, für die sie gebucht wurden.

§ 3 Respekt und Umgang

  1. LGBTQ+ safe & welcome.
  2. Das Rauchen ist nach Absatz 3 des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) nur außerhalb von Gebäude erlaubt. Besondere Rücksicht ist hierbei auf Fursuiter zu nehmen.
  3. Unangemessene Inhalte sind untersagt. Fragt bei der Security nach oder nutzt das Ticketsystem, wenn ihr euch unsicher seid.
  4. Wir respektieren unsere Kooperationspartner. Daher ist das Mitbringen von eigenen Getränken auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
    Für unsere Fursuiter sind kostenlose Getränke in der Suitlounge bereitgestellt. Diese dürfen nicht mit aus der Lounge herausgenommen werden.
  5. Jede Art von Belästigung ist strikt untersagt.
  6. Jede Art von Hassrede oder der Verwendung fragwürdiger Symboliken (einschlägige Runen usw.) ist strikt untersagt.
  7. Jede Art von sexueller, religiöser, ethnische oder anderweitiger Diskriminierung oder Ungleichbehandlung ist strikt untersagt.
  8. Verstöße sind sofort der Security anzuzeigen.

§ 4 Unerlaubte Substanzen und Gegenstände

  1. Drogen nach §1 BtMG sind strikt verboten und führen zum sofortigen und permanenten Ausschluss von allen Veranstaltungen des Vereins. Es erfolgt Strafanzeige.
  2. Das Mitbringen von Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG oder von anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  3. Unter Absatz 1 genannte Konsequenzen gelten ebenso für Tätlichkeiten oder Beleidigungen nach dem StGB.
  4. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar Betrunkene im Sinne des  § 20 Abs. 2 GastG ist verboten.

§ 5 Location, Schäden und Zugangsbeschränkungen

  1. Schäden an Vereinseigentum oder der Location sind dem Staff oder der Security umgehend zu melden.
    Nur so können wir entsprechende versicherungsrechtliche Schritte einleiten.
  2. Die unsachgemäße Verwendung von zur Verfügung gestellter Ausstattung ist untersagt. Dies schließt explizit Gebäude und Inventar sowie das Gelände (zum Beispiel Grünanlagen) ein.
  3. Der Aufenthalt in den abgesperrten Bereichen ist verboten. Die ausgewiesenen Wege sind zu verwenden.
    Dies gilt ebenfalls für Bereiche, die als "Nur für Mitarbeiter" bzw. "Nur für Staff" gekennzeichnet sind.
  4. Der Barbereiches ist dem Personal der Location und ggf. dort tätigem Staff vorbehalten.
  5. Der DJ-Bereich ist den DJs, Location-Personal und dem Staff vorbehalten.

§ 6 Fursuits

  1. Echtfell-Fursuits sind untersagt.
  2. Der Zugang zur Suitlounge ist nur Fursuitern sowie deren Helfer und dem Staff gestattet.
  3. Das Fotografieren und Filmen in der Suitlounge ist strikt untersagt.
  4. Fursuits sind außerhalb der Fursuitlounge so zu tragen, dass möglichst keine Haut frei zu sehen ist.

§ 7 Suitlounge

  1. Die Suitlounge ist den Fursuitern sowie deren Helfern für den Zeitrum des Umkleidens bzw. der Erholungsphase gestattet.
  2. Das Eigentum Anderer, im Speziellen Fursuits und Fursuit-Ausrüstung, ist mit größtmöglicher Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln.
  3. Es ist nur der Verzehr der vor Ort zur Verfügung gestellten Getränke und Snacks erlaubt. Dies gilt insbesondere für farbige Getränke.
  4. Das Mitnehmen von Getränken aus der Suit-Lounge heraus ist untersagt.
  5. Zum Lagern von sperrigen Kisten oder Ähnlichem ist der - je nach Location - ausgewiesene Lagerplatz zu benutzen.
  6. Der Staff der Suitlounge ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß abgestellte Kisten und Fursuits zu bewegen und umzulagern.

 

Aktualisiert: 17.03.2023